Wirtschaftliche Hilfen
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen vom Staat
Alle örtlichen Schwangerenberatungsstellen beraten Sie (auf Wunsch auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes) über den Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen vom Staat nach der Geburt Ihres Kindes.
Mutterschaftsgeld
Wenn die Kindesmutter vor der Geburt des Kindes in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet hat oder Arbeitslosengeld I bezogen hat, erhält sie Mutterschaftsgeld bis das Kind 8 Wochen alt ist. Das Mutterschaftsgeld wird schon vor der Geburt bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt, bei der die Kindesmutter krankenversichert ist.
Staatliches Kindergeld
Das staatliche Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Es ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt und wird in unterschiedlicher Höhe gezahlt.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt. Die Anträge auf Kindergeld erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt). Für die Antragstellung des staatlichen Kindergeldes benötigen Sie eine Geburtsurkunde Ihres Kindes. Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder in der Agentur für Arbeit in Idar-Oberstein oder in Birkenfeld abgeben.
in Idar-Oberstein
Agentur für Arbeit
Mainzerstraße 210
55743 Idar-Oberstein
Tel.:0800-4555500
in Birkenfeld
Agentur für Arbeit
Walter-Bleicker-Platz 1
55765 Birkenfeld
Tel.:0800-4555500
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Die Familienkasse unserer Region befindet sich in der Agentur für Arbeit in Bad Kreuznach.
Weitere Details zum Kindergeld sind im Serviceportal „Familienwegweiser“ des Bundesfamilienministeriums abrufbar. www.familien-wegweiser.de oder auf www.familienkasse.de
Staatliches Elterngeld
Wenn die Kindesmutter bis zum Ende der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld bezieht, erhält sie anschließend das staatliche Elterngeld. Wenn Sie kein Mutterschaftsgeld bezieht, erhält sie ab der Geburt des Kindes Elterngeld.
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom steuerpflichtigen Einkommen (ohne Sonderzuwendungen wie Beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) desjenigen Elternteils, der das Elterngeld beantragt. Berechnungsgrundlage für das Elterngeld ist das Einkommen, das vor der Geburt des Kindes erzielt worden ist und beträgt zwischen 67% bis 65 % des letzten Nettoeinkommens. Bei Bezug von Mutterschaftsgeld zählen für die Berechnung die 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Elternteile, die vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erzielen konnten, erhalten einen Sockelbetrag von 300.–€ Elterngeld längstens bis zu 14 Lebensmonaten des Kindes.
Das Elterngeld wird nach der Geburt des Kindes mit dem Antrag auf Elterngeld beantragt. Die Eltern, deren Kinder in der Geburtsklinik in Idar-Oberstein geboren wurden, erhalten den Antrag auf Elterngeld bei der Anmeldung des Kindes im Standesamt Idar-Oberstein. Die Eltern deren Kinder in der Geburtsklinik des Elisabeth-Krankenhauses in Birkenfeld geboren wurden, erhalten den Antrag auf Elterngeld in der Geburtsklinik in Birkenfeld.
Eltern aus anderen Landkreisen, deren Kind entweder im Krankenhaus Idar-Oberstein oder in der Geburtsklinik in Birkenfeld zur Welt kommt, erhalten den Antrag auf Elterngeld in den o.g. Einrichtungen, müssen den ausgefüllten Antrag aber in der für sie zuständigen Elterngeldstelle abgeben. Über den nachfolgenden Link finden Sie die Kontaktdaten der einzelnen Elterngeldstellen in Rheinland-Pfalz: http://mifkjf.rlp.de Im Fenster „Suchanfrage“ geben Sie dafür den begriff „Elterngeld“ ein.
Über den nachfolgenden Link können Sie sich die Höhe Ihres zu erwartenden Elterngeldes in kurzer Zeit berechnen lassen:
www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Sie können den Antrag auf Elterngeld auch online stellen unter: https://www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld
Weitere Informationen zum staatlichen Elterngeld finden Sie im Internet auf www.familien-wegweiser.de oder in den örtlichen Elterngeldstellen:
Elterngeldstelle Idar-Oberstein
Stadtjugendamt
Auf der Idar 17
55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781-64537
Elterngeldstelle Birkenfeld
Kreisverwaltung Birkenfeld
Schneewiesenstraße 25
55765 Birkenfeld
Telefon: 06782-15210
Elternzeit
Als Elternzeit bezeichnet man den Zeitraum nach der Geburt eines Kindes, der es den Eltern ermöglicht, das Kind zu betreuen und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verlieren. Der grundsätzliche Elternzeitanspruch besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für beide Elternteile, vorausgesetzt es besteht ein Arbeitsverhältnis. Es ist sogar eine gemeinsame Elternzeit für Mütter und Väter möglich. Angemeldet wird diese beim jeweiligen Arbeitgeber und währenddessen besteht Kündigungsschutz.
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie alleinerziehend sind und der Elternteil, bei dem Ihr Kind nicht den Lebensmittelpunkt hat, aufgrund seines Einkommens unterhaltsfähig ist, hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Hinweise und Anhaltspunkte zur Höhe des Unterhaltes finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist als pdf-Datei im Internet herunterzuladen und einzusehen:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php
Ist der Elternteil, der sich nicht an der täglichen Fürsorge Ihres Kindes beteiligt, nicht unterhaltsfähig, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Kreisjugendamt
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Schneewiesenstraße 25
55765 Birkenfeld
Telefon: 06782-15209
Stadtjugendamt
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781- 64549
Telefon: 06781- 64550
Grundsicherung (ALG 2 ) und Kinderzuschlag
Ergänzend zum staatlichen Kindergeld, zum Elterngeld, zum Unterhalt und zum Betreuungsgeld haben Sie möglicherweise noch einen Anspruch auf ergänzende Grundsicherung (= ALG 2, d.h.: Arbeitslosengeld 2) oder auf Kinderzuschlag. Beide Leistungen werden in den zuständigen JobCentern beantragt. Die vorgenannten Leistungen werden hierbei jedoch als Einkommen betrachtet und auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
JobCenter Idar-Oberstein
Hauptstraße 86
55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781-5685-0
JobCenter Birkenfeld
Schneewiesenstraße 26
55765 Birkenfeld
Telefon: 06782-99300
Tipps für studierende Eltern
Sie werden Eltern, sind aber noch im Studium? Für studierende Eltern gelten in mancher Hinsicht besondere Regeln. So können bestimmte staatliche Unterstützungsleistungen, auf die Sie vor Ihrer Elternschaft keinen Anspruch hatten, nun für Sie zugänglich werden. Auch gibt es an der Hochschule besondere Regelungen und Angebote, die studierenden Eltern den Studienalltag mit Kindern erleichtern sollen.
Der Familienservice der Hochschule Trier berät Sie gern zu folgenden Themen:
Finanzielle Unterstützungsleistungen
Wir beraten Sie zu Leistungen von staatlicher Seite ebenso wie zu Stipendien, den finanziellen Hilfsmöglichkeiten des Studierendenwerks Trier und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Rechte und Pflichten
Studierende Eltern sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten einer betreuungsgerechten Studienorganisation informieren. So gelten eigene Reglungen etwa für Prüfungstermine, wenn Ihr Kind krank ist. Zudem gibt es die Möglichkeiten das Studium zu unterbrechen bzw. ein Urlaubssemester zu beantragen.
Kinderbetreuungsmöglichkeiten
In den Ferien und in Notfällen (Kita geschlossen, intensive Lernphasen …) bietet die Hochschule ein breites Angebot an Betreuungsmöglichkeiten an. Es besteht darüber hinaus eine Kooperationsvereinbarung mit der am Campus ansässigen Kita, studierende Eltern können zudem das Eltern-Kind-Zimmer nützen.
Kontaktdaten
Wir halten eine große Sammlung mit Adressen verschiedenster Organisationen vor, die Ihnen weitere Unterstützungsleistungen bieten können.
Sie finden ausführliche Informationen zu allen Themen auch online auf unserer Website: www.familie.hochschule-trier.de
Kontakt
Familienservice Hochschule Trier
Anne Müller
Postfach 1380
55761 Birkenfeld
Tel: 06781-171937
E-Mail: anne.mueller@umwelt-campus.de
web: https://www.umweltcampus.de/campus/organisation/gleichstellungsbuero/familienservice-der-hochschule
Oder besuchen Sie uns persönlich:
Campusallee Neubrücke
Gebäude 9925
Raum 048
Sprechzeiten: täglich, nach vorheriger Vereinbarung
Zu allen Fragen nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie Informationen und Hilfe in den städtischen Schwangerenberatungsstellen
- Schwangerenberatungsstelle Caritasverband
Telefon: 06781-50 99 00 - Schwangerenberatungsstelle Diakonisches Werk
Telefon: 06781-5163500 - Schwangerenberatungsstelle pro familia
Telefon: 06781-900 480