Wirtschaftliche Hilfen

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen vom Staat

Alle örtlichen Schwangerenberatungsstellen beraten Sie (auf Wunsch auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes) über den Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen vom Staat nach der Geburt Ihres Kindes.

Wenn die Kindesmutter vor der Geburt des Kindes in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet hat oder Arbeitslosengeld I bezogen hat, erhält sie Mutterschaftsgeld bis das Kind 8 Wochen alt ist. Das Mutterschaftsgeld wird schon vor der Geburt bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt, bei der die Kindesmutter krankenversichert ist.

Das staatliche Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Es ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt und wird in unterschiedlicher Höhe gezahlt.
Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt. Die Anträge auf Kindergeld erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt). Für die Antragstellung des staatlichen Kindergeldes benötigen Sie eine Geburtsurkunde Ihres Kindes. Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder in der Agentur für Arbeit in Idar-Oberstein abgeben.

Sie können Kindergeld auch online beantragen. Dazu klicken Sie bitte HIER.


Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Wenn die Wohnkosten besonders hoch sind oder mehrere Kinder im Haushalt wohnen, kann auch bis in mittlere Einkommensbereiche hinein ein reduzierter Kinderzuschlag bezogen werden.

Als Elternzeit bezeichnet man den Zeitraum nach der Geburt eines Kindes, der es den Eltern ermöglicht, das Kind zu betreuen und gleichzeitig den Anschluss an das Berufsleben nicht zu verlieren. Der grundsätzliche Elternzeitanspruch besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes für beide Elternteile, vorausgesetzt es besteht ein Arbeitsverhältnis. Es ist sogar eine gemeinsame Elternzeit für Mütter und Väter möglich. Angemeldet wird diese beim jeweiligen Arbeitgeber und währenddessen besteht Kündigungsschutz.

Finanzielle Unterstützungsleistungen

Rechte und Pflichten

Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Kontaktdaten

Zu allen Fragen nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie Informationen und Hilfe in den städtischen Schwangerenberatungsstellen

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