Das Baby ist da!

Das 1. Lebensjahr – Was ist jetzt zu tun?

Anmeldung beim Standesamt

Wenn Ihr Baby geboren ist, muss es innerhalb der ersten Woche beim Standesamt angemeldet werden.

In der Geburtsklinik des Krankenhauses Idar-Oberstein übernimmt die Klinik die Anmeldung im Standesamt.

Kommt Ihr Baby in der Geburtsklinik des Elisabeth-Krankenhauses in Birkenfeld zur Welt, müssen Sie Ihr Kind selbst im Standesamt in Birkenfeld anmelden.

Für alle anderen Geburtskliniken gilt: Das Kind muss immer in demjenigen Ort beim Standesamt angemeldet werden, in dem es zur Welt kommt.

Um Ihr Kind anzumelden benötigen Sie:

    • Geburtsbescheinigung des Arztes/ Ärztin bzw. Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
    • schriftliche Bestimmung des Namen
    • Personalausweis oder Reisepass

Sie erhalten kostenfreie erforderliche Kopien der Geburtsbescheinigung.

Nach der Anmeldung im Standesamt erhalten Sie eine oder mehrere Geburtsurkunden für Ihr Kind. Sie erhalten die Geburtsurkunden entweder im Krankenhaus (je nach Länge des Krankenhausaufenthaltes) oder Sie holen die Geburtsurkunden persönlich im Standesamt ab.

Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist das Kind bei Ihnen mitversichert. Den Antrag für eine Familienversicherung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Familienversichert. Das Kind kann auch in die Krankenkasse des unverheirateten Vaters aufgenommen werden. In diesem Fall benötigt dessen Krankenkasse die Vaterschaftsanerkennung. Privat versicherte Eltern müssen die Krankenversicherung des Kindes regeln.

Arbeitgeber informieren

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber möglichst bald über die Geburt Ihres Kindes und reichen Sie eine Kopie der Geburtsbescheinigung oder Geburtsurkunde ein. Diesen Nachweis benötigt Ihr Arbeitgeber für die Pflegeversicherung.

Information an den Abfallwirtschaftsbetrieb

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